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Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zu den Praktika

Sie können Ihr Praktikum an einer AHS, BMHS oder einer MS absolvieren.

Praktika an einer AHS:
Die Praktika an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) werden vom ZePPS Graz an der Universität Graz organisiert. Eine Liste aller AHS-Ausbildungsschulen finden Sie hier: Liste der Ausbildungsschulen AHS.

Praktika an einer BMHS und MS:
Die Praktika an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) sowie an Mittelschulen (MS) werden vom ZePPS Graz an der Pädagogischen Hochschule Steiermark organisiert. Die Ausbildungsschulen dieser Schultypen sind auf der Website der PH Steiermark einsehbar.
 

Bitte beachten Sie: In bestimmten Unterrichtsfächern ist zwischen dem PPS 1 und dem PPS 2 ein verpflichtender Schultypwechsel vorgesehen (siehe hier).

 AHS/BMHSMS
Worauf liegt der Fokus?Bei Praktika im AHS/BMHS-Bereich liegt der Schwerpunkt auf den Hospitationen.Im MS-Bereich liegt der Schwerpunkt auf dem selbstständigen Unterrichten.
Wo sammle ich Unterrichtserfahrung?Studierende sammeln Erfahrungen in der Sekundarstufe 1 und/oder 2.Studierende sammeln Erfahrungen ausschließlich in der Sekundarstufe 1.
Wie ist der Zeitplan?Die Praxis ist flexibel und findet an unterschiedlichen Wochentagen statt, je nach Stundenplan der Praxislehrperson.Für Fächer wie D, E, M, BU, GS, GW findet die Praxis regelmäßig an einem bestimmten Wochentag statt. Für andere Fächer wird dies individuell vereinbart. Das Semester ist in Turnus 1 und Turnus 2 aufgeteilt. Ein Turnus dauert zwei Monate.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Spezifika der Praktika (z.B. Stundenausmaße) können Sie im PPS-Leitfaden nachlesen.

 

Der verpflichtende Schultypwechsel zwischen PPS 1 und PPS 2 bedeutet, dass Studierende bestimmter Unterrichtsfächer Praktikumserfahrungen in unterschiedlichen Schultypen sammeln müssen.

Für Studierende gilt: 

  • Wurde das PPS 1 an einer AHS/BMHS absolviert, müssen die PPS 2 an einer MS erfolgen.
  • Wurde das PPS 1 an einer MS absolviert, müssen die PPS 2 an einer AHS/BMHS stattfinden.
  • Bei den PPS 3 können Sie in allen Unterrichtsfächern frei entscheiden, ob Sie Ihr Praktikum an einer AHS, BMHS oder MS absolvieren möchten.

Der Schultypwechsel gilt innerhalb eines Unterrichtsfaches und ist NUR bei nachfolgenden Unterrichtsfächern verpflichtend:

  • Bildnerische Erziehung
  • Biologie und Umweltkunde
  • Chemie
  • Deutsch
  • Englisch
  • Geschichte
  • Geografie und Wirtschaftskunde
  • Informatik/Digitale Grundbildung
  • Mathematik
  • Physik
  • Katholische Religion
  • Technische- und Textile Gestaltung

Bei allen anderen Fächern kann der Schultyp zwischen den PPS 1, PPS 2 und PPS 3 frei gewählt werden.

 

Sie können Ihr Praktikum grundsätzlich auch an einer ehemaligen Schule absolvieren. Bitte beachten Sie dennoch den regulären Anmeldeprozess.

Aus pädagogisch-didaktischer Sicht ist es jedoch sinnvoll, im Laufe des Studiums unterschiedliche Erfahrungen und Eindrücke zu sammeln – daher ist die Wahl einer anderen Schule ausdrücklich empfohlen.

Nein, die Absolvierung des PPS 1 ist Voraussetzung für die Anmeldung zu PPS 2 und PPS 3.

Ja, das PPS 2 und das PPS 3 können parallel absolviert werden.

Das Praktikum ist innerhalb des Schulsemesters zu absolvieren.
Beachten Sie jedoch, dass eine Durchführung in den letzten beiden Wochen des jeweiligen Schulsemesters aus pädagogischen Gründen in der Regel nicht sinnvoll bzw. kaum möglich ist.

Nein, das jeweilige Stundenausmaß an Besprechungen, selbstständigen Unterricht und Hospitationen ist gemäß des Praxisleitfadens einzuhalten.

Fragen zum Anmeldeprozess

Die Anmeldung erfolgt über das jeweilige CAMPUSonline-System.

  • AHS-Praktikumsschulplätze: Anmeldung über das CAMPUSonline-System der Universität Graz (UNIGRAZonline).
  • MS- und BMHS-Praxisschulplätze: Anmeldung über das CAMPUSonline-System der PH Steiermark (PHSt Online).

In den CAMPUSonline-Systemen sind die für das jeweilige Semester zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze pro Fach / pro Schule / pro Praxislehrperson angegeben.

Beachten Sie die jeweiligen Anmeldeprozesse für die Praktika im Bachelorstudium bzw. die Praktika im Masterstudium.
 

Die Anmeldefristen werden rechtzeitig auf der Webseite des Zentrums für Pädagogisch-Praktische Studien Graz veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen zu den Praktika sich von jenen der anderen Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium (z.B. Begleitlehrveranstaltungen) unterscheiden.

Eine Anmeldung zu den Praktika nach Fristende ist nicht möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen für alle.

Die Praxisschulplätze für das jeweils kommende Semester werden erst kurz vor Beginn der Anmeldephase im entsprechenden CAMPUSonline-System sichtbar geschaltet.

Bei Fragen zum verfügbaren Angebot können Sie uns gerne kontaktieren.

Die Anmeldung zu den Praktikumsplätzen im Rahmen von PPS 1, PPS 2 und PPS 3 erfolgt in zwei Phasen:

  • Phase 1: Sie melden sich zunächst für die Standardgruppe an.
  • Phase 2: Nach Zuteilung eines Fixplatzes in der Standardgruppe melden Sie sich innerhalb dieser Phase von der Standardgruppe ab und auf Ihren gewünschten Praxisschulplatz um.

Die Fixplätze werden vom ZePPS Graz auf Basis des Reihungsverfahrens EVSO an jene Studierenden vergeben, die die Voraussetzungen für das jeweilige Praktikum erfüllen.

Bitte beachten Sie die Fristen – eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich!

Bei der Anmeldung zu den Praktikumsplätzen im Rahmen von PPS 4 bzw. PPS 5* entfällt die Anmeldung zur Standardgruppe. Stattdessen melden Sie sich direkt für Ihren gewünschten Praxisschulplatz an.

Bitte beachten Sie die Fristen – eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich!

* im Unterrichtsfach Musikerziehung: PPS 5

Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich, da für alle Studierenden die gleichen Bedingungen gelten.
Sollten nach der Fixplatzvergabe noch Restplätze verfügbar sein, wird sich das ZePPS Graz direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Falls Sie an Ihrer bevorzugten Schule keinen Praktikumsplatz erhalten, haben Sie nach der Fixplatzvergabe – sofern noch Plätze verfügbar sind – die Möglichkeit, sich auf einen anderen Praktikumsplatz umzumelden.
Das ZePPS Graz wird Sie darüber rechtzeitig informieren.

Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt – wie bei allen anderen Lehrveranstaltungen im Lehramtsstudium – gemäß dem Reihungsverfahren EVSO laut Curriculum.

  1. Es kann vorkommen, dass sich ein:e Mitstudierende:r mit einem weiter fortgeschrittenen Studienverlauf während der Ummeldephase ebenfalls auf denselben Praktikumsplatz angemeldet hat.
     
  2. Ein weiterer möglicher Grund für die Reihung kann eine fehlerhafte Auswahl bei der Anmeldung zum Praktikum sein, z. B.:
    - Auswahl eines falschen Studiums,
    - eines falschen SPO-Knotens und/oder
    - die Option „Freie Anmeldung“

    Solche Eingabefehler können dazu führen, dass Sie im Rahmen des EVSO-Reihungsverfahrens nachgereiht werden.
    Achten Sie daher unbedingt darauf, bei der Anmeldung das richtige Studium sowie die korrekte SPO-Zuordnung auszuwählen.

Nein, Doppelanmeldungen zum selben Fach- bzw. Spezialisierungspraktikum für zwei unterschiedliche Schultypen sind nicht zulässig.

Wenn Sie dennoch eine Doppelanmeldung vornehmen, werden Sie nach Ende der Anmeldefrist von jener Lehrveranstaltung abgemeldet, für die Sie sich zuletzt angemeldet haben.

Fragen zur Organisation des Praktikums

Ihr AHS-Praktikum absolvieren Sie nach individueller Vereinbarung bzw. Absprache mit Ihrer Praxislehrperson.

Nein. Die Kontaktaufnahme erfolgt erst nach der Fixplatzvergabe.

Sie haben Ihren Praktikumsplatz erhalten. Im nächsten Schritt wird sich Ihr:e zuständige:r Praxiskoordinator:in der Schule bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ihr:e Praxiskoordinator:in wird Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Praxislehrperson sowie weitere Informationen zur Schule zukommen lassen.

Hinweis: Sie sind Gast an der Schule. Bitte respektieren Sie den Schulalltag und nehmen Sie erst Kontakt mit Ihrer Praxislehrperson auf, nachdem Sie die Kontaktdaten von Ihrer Praxiskoordinatorin bzw. Ihrem Praxiskoordinator erhalten haben!

Sobald Sie die Kontaktdaten Ihrer Praxislehrperson von der Praxiskoordination Ihrer Schule erhalten haben, können Sie Kontakt zu ihr aufnehmen.

Im Erstgespräch legen Sie gemeinsam mit Ihrer Praxislehrperson die Termine des Praktikums (Hospitationen, Besprechungen und selbstständiger Unterricht) für das jeweilige Semester fest.

Hinweis: Eine freundliche und respektvolle Kommunikation ist das Um und Auf für eine erfolgreiche Zusammenarbeit – sowohl mit Ihrer Praxislehrperson als auch mit Ihrer:m Praxiskoordinator:in.

Um Ihr Praktikum erfolgreich abzuschließen, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:


1. Teilnahme und Anwesenheit
Absolvieren Sie die laut PPS vorgeschriebenen Kontaktstunden (Hospitationen, Besprechungen, eigenständige Unterrichtseinheiten) – Details finden Sie im Praxisleitfaden.

Erscheinen Sie pünktlich und zuverlässig zu allen vereinbarten Terminen.

 

2. Schriftliche Dokumentation
Verpflichtend:

  • Unterrichtsvorbereitungen
  • Stundenreflexionen
  • Reflexionsbericht: Dieser dient als Grundlage für das Abschlussgespräch und ist rechtzeitig vor dem Gespräch an Ihre Praxislehrperson zu übermitteln.

(Optional):

  • Sie können zusätzlich ein Praxisportfolio erstellen.

 

3. Formale Vorgaben einhalten

  • Achten Sie bei allen schriftlichen Unterlagen auf die im Praxisleitfaden angeführten formalen Anforderungen.
  • Reichen Sie Ihre schriftliche Unterrichtsplanung rechtzeitig bei Ihrer Praxislehrperson ein.

 

4. Abgabe der Absolvierungsbestätigung

  • Füllen Sie die Absolvierungsbestätigung gemeinsam mit Ihrer Praxislehrperson aus.
  • Sie erhalten eine Kopie der Bestätigung.
  • Ihre:r Praxiskoordinator:in übermittelt Ihre Absolvierungsbestätigung an das ZePPS Graz.

 

5. Beurteilung und Eintragung
Sobald die Absolvierungsbestätigung im ZePPS Graz eingelangt ist, wird Ihre Beurteilung innerhalb der gesetzlichen Frist im CAMPUSonline-System eingetragen.

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden!

Fragen zum Selbststudienanteil der Fach- und Spezialisierungspraktika PPS 4/5

Nein. Der Selbststudienanteil ist keine separate Lehrveranstaltung, sondern im Rahmen der PPS 4/5 zu absolvieren. Wenn Sie für ein PPS 4/5 angemeldet sind, erhalten Sie alle relevanten Informationen von der Lehrveranstaltungsleiterin.

Fragen zum Praktikum außerhalb von Graz

Lehramtsstudierende, die im Rahmen ihres Curriculums Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen besuchen, für die eine Anreise über die Zone 101 hinaus erforderlich ist, können bei der ÖH Uni Graz einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen.

Weitere Informationen zum Fahrtkostenzuschuss finden Sie auf der Informationsseite der ÖH Uni Graz.

Fragen zum Praktikum am Dienstort

Grundsätzlich ist es möglich, das PPS an Ihrem Dienstort zu absolvieren.
Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer betreuungsberechtigten Praxislehrperson an der Schule. Wenn Sie alle erforderlichen Auflagen erfüllen, ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an: beratung_zepps(at)uni-graz.at.

Fragen zum Praktikum außerhalb der Steiermark

Grundsätzlich ist es möglich, das PPS außerhalb der Steiermark – jedoch innerhalb Österreichs – zu absolvieren.
In diesem Fall sind Sie selbst dafür verantwortlich, einen geeigneten Praxisschulplatz zu organisieren.

Der gewählte Praktikumsplatz muss in jedem Fall dem ZePPS Graz gemeldet werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: beratung_zepps(at)uni-graz.at.

Fragen bei Abbruch des Praktikums

Sollten Sie vor Beginn des Praktikums – z. B. nach der Fixplatzvergabe oder dem Erstgespräch mit Ihrer Praxislehrperson – feststellen, dass Sie das Praktikum nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend sowohl das ZePPS Graz als auch Ihre Schule (Praxislehrperson und Praxiskoordinator:in).

Beachten Sie unbedingt die Abmeldefrist, die Ihnen im Zuge der Fixplatzvergabe vom ZePPS Graz bekanntgegeben wurde!
Abmeldungen nach dieser Frist gelten als Praktikumsabbruch und führen zu einer negativen Beurteilung („ohne Erfolg teilgenommen“).

So gehen Sie vor:

1. Meldung an das ZePPS Graz
Senden Sie eine E-Mail an praxisschulplatz_zepps(at)uni-graz.at mit folgenden Angaben:

  • Betreff: Abmeldung vom Praktikum
  • Bezeichnung des Praxisplatzes (PPS) und des Unterrichtsfaches/der Spezialisierung (z. B.: PPS1, UF Englisch)
  • Name der Schule
  • Name der Praxislehrperson
  • Matrikelnummer
     

2. Information an Ihre Praxislehrperson und Praxiskoordinator:in

  • Praxislehrperson: Informieren Sie diese persönlich (z. B. telefonisch oder im Gespräch) oder per E-Mail über Ihre Abmeldung.
  • Praxiskoordinator:in: Benachrichtigen Sie auch Ihre:n Praxiskoordinator:in per E-Mail.

Wichtig: Verwenden Sie keine informellen Kommunikationswege wie WhatsApp, SMS o. Ä.!

Erfolgt die Abmeldung fristgerecht, werden Sie ordnungsgemäß vom Praktikum abgemeldet – in diesem Fall erfolgt keine Beurteilung.

Wenn Sie Ihr Praktikum ohne Begründung nicht antreten oder es nach Ablauf der vom ZePPS Graz kommunizierten Abmeldefrist abbrechen, wird es mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.
Bitte beachten Sie, dass ein negativ beurteiltes Praktikum nur einmal wiederholt werden kann.

Bei der zweiten Absolvierung wird das Praktikum kommissionell beurteilt.
Kommt es auch im Rahmen dieser kommissionellen Absolvierung zu einer negativen Beurteilung („ohne Erfolg teilgenommen“), führt dies zum Ausschluss vom Studium in Ihrer aktuellen Unterrichtsfachkombination.

Daher gilt: Wenn sich ein Abbruch abzeichnet, informieren Sie bitte rechtzeitig das ZePPS-Team, Ihre:n Praxiskoordinator:in und Ihre Praxislehrperson!

Wenn Sie absehen können, dass Sie länger ausfallen und Ihr Praktikum nicht abschließen können, holen Sie bitte umgehend eine ärztliche Bestätigung ein und informieren Sie das ZePPS Graz, Ihre:n Praxiskoordinator:in sowie Ihre Praxislehrperson.

In einem solchen Fall werden sich alle Beteiligten bemühen, gemeinsam eine adäquate Lösung zu finden.

Fragen zur Anerkennung von Praktika

Anerkennungsmöglichkeiten der PPS im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung:

Anerkennung des Orientierungspraktikums und PPS 1: 
Nachweis über zumindest 1 Jahr einschlägiger Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 4 Unterrichtseinheiten im Fach pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich. Die Berufserfahrungen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.

Anerkennung des Orientierungspraktikums, PPS 1 und PPS 2 (oder PPS 3):
Nachweis über mindestens 2 Jahre einschlägiger Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 4 Unterrichtseinheiten im Fach pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich. Die Berufserfahrungen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.

In allen Fällen gilt: Die Begleitlehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik und den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind unabhängig vom Umfang der geleisteten Unterrichtstätigkeit jedenfalls am Standort Graz zu absolvieren.


Einreichung der Anerkennung:

Inhaltliche Details können Sie gerne mit dem Anerkennungsbeauftragten für die PPS, Herrn Christian Feichtinger, abklären.

Falls Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen und sich Ihre Tätigkeit fürs Praktikum anerkennen lassen möchten, müssen Sie einen Anerkennungsantrag an der Universität Graz inkl. Dienstzeitbestätigung einbringen.

Anerkennungsmöglichkeiten der PPS im Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung:

(i) Die Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Induktionsphase kann für die schulischen Praktika gem. Z 1 lit. a, c und das (außer)schulische Praktikum gem. Z 2 lit a anerkannt werden.

(ii) Eine zumindest 1 Jahr dauernde einschlägige Berufserfahrung im Inland/Ausland im Ausmaß von mindestens einer halben Lehrverpflichtung pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich wird für die schulischen Praktika gem. Z 1 lit. a, c und das (außer)schulische Praktikum gem. Z 2 lit a anerkannt. Die Berufserfahrung darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.

(iii) Nachweis über zumindest 1 Jahr einschlägiger Berufserfahrung im Inland/Ausland im Ausmaß von mindestens 4 Unterrichtseinheiten im Fach pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich. Die Berufserfahrungen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Es wird das Praktikum im Rahmen der PPS 4 (5) aus dem betreffenden Fach anerkannt.

Wichtige Hinweise:

  • In allen oben genannten Fällen (i bis iii) ist die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen verpflichtend.
  • In den Fällen (i und ii) ist darüber hinaus auch das Reflexionsseminar verpflichtend zu absolvieren.


Einreichung der Anerkennung:

Inhaltliche Details können Sie gerne mit dem Anerkennungsbeauftragten für die PPS, Herrn Christian Feichtinger, abklären.

Falls Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen und sich Ihre Tätigkeit fürs Praktikum anerkennen lassen möchten, müssen Sie einen Anerkennungsantrag an der Universität Graz einbringen. Dem Antrag ist jedenfalls das Zeugnis der Induktionsphase bzw. eine Dienstzeitbestätigung sowie ein Praktikumsbericht inkl. Deckblatt und die Praktikumsbestätigung (bei Anerkennung für das “(außer)schulische Praktikum”) beizulegen.

In diesem Fall können Sie die Praktika direkt an Ihrem Dienstort absolvieren.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in bestimmten Unterrichtsfächern ein verpflichtender Schultypwechsel zwischen PPS 1 und PPS 2 vorgesehen ist (siehe FAQ Schultypwechsel).

Weitere Informationen zur Durchführung der Praktika am Dienstort finden Sie in der FAQ Praktika am Dienstort

Um das pädagogische Praktikum anerkennen zu lassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:


1. Praktikumsunterlagen erstellen:

  • Lassen Sie die Praktikumsbestätigung von jener Institution signieren und stempeln, an der Sie das pädagogische Praktikum absolviert haben.
  • Verfassen Sie den Praktikumsbericht inkl. Deckblatt und gemäß den Vorgaben des Praxisleitfadens.
     

2. Antrag auf Anerkennung stellen:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung in UNIGRAZonline. Eine Anleitung zur korrekten Erfassung des Antrags finden Sie hier: Anerkennung von Praktika.
     

3. Komplette Unterlagen einreichen:

  • Schicken Sie Ihren Antrag gemeinsam mit der Praktikumsbestätigung und dem Praktikumsbericht an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.


Bei Fragen zur Anerkennung steht Ihnen das Prüfungsreferat für Lehramtsstudien gerne zur Verfügung.

Fragen zu den Begleitlehrveranstaltungen

Bachelorstudium: Laut Curriculum des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung müssen die Praktika und die begleitenden Lehrveranstaltungen aus den BWG und der Fachdidaktik verpflichtend im gleichen Semester absolviert werden. Eine Teilnahme an der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen ist nur möglich, wenn Sie auch einen Praktikumsplatz erhalten haben.

Masterstudium: Die fachdidaktische Begleitlehrveranstaltung ist nach Maßgabe des Angebots parallel zum PPS 4 bzw. PPS 5 (UF Musikerziehung) zu absolvieren. Ist eine Parallelabsolvierung aufgrund eines mangelnden Lehrveranstaltungsangebots nicht möglich, kann sie erst nach Absolvierung des PPS 4 bzw. PPS 5 (UF Musikerziehung) nachgeholt werden.

Sie müssen sich zu den Begleitlehrveranstaltungen der Praktika (BWG und Fachdidaktik) selbständig in den jeweiligen CAMPUSonline-Systemen anmelden. Dabei gilt zu beachten, dass die Anmeldefristen zu den Praktika sich von jenen der anderen Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium (z.B. Begleitlehrveranstaltungen) unterscheiden.

Die Information über die Fixplatzzuteilung entnehmen Sie dem jeweiligen CAMPUSonline-System. Nähere Informationen zu den Inhalten der Fachdidaktischen Begleitung finden Sie in den Leitfäden zur Fachdidaktik.

Ja. Auch wenn die Praktika noch nicht angerechnet wurden, können Sie sich für die dazugehörigen Begleit-LVs anmelden.

Es ist ggf. ein Nachweis (z.B. der Dienstanstellung) bei der LV-Leitung zu erbringen.

Ja, wenn die  fachdidaktische Begleit-LV an einen bestimmten Schultyp gebunden ist, müssen das Praktikum und die Begleit-LV parallel in diesem Schultyp absolviert werden.

Fragen zu den Lehrveranstaltungen PPS "Fach A" bzw. "Fach B"

Die im BA-Curriculum vorgesehenen PPS-Lehrveranstaltungen “Fach A” bzw. “Fach B” sind virtuelle Lehrveranstaltungen. Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich. Die Beurteilung dieser Lehrveranstaltungen wird automatisch eingetragen, sobald die entsprechenden PPS beurteilt wurden.

Fragen zur Lehrveranstaltung "Multimediale Lehr- und Lernvideos"

Die Lehrveranstaltung “Multimediale Lehr- und Lernvideos” ist optional. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung wird Ihnen jedoch technische Unterstützung zur Erstellung des Lernvideos, als Teil des Selbststudienanteils, gegeben. Die Anmeldung erfolgt über UNIGRAZonline. 

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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