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Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zu den Praktika

Sie können Ihr Praktikum an einer AHS, BMHS oder einer MS absolvieren.

Die Praktika an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) werden vom ZePPS Graz an der Universität Graz organisiert. Eine Liste aller AHS-Ausbildungsschulen finden Sie hier: Liste der Ausbildungsschulen AHS.

Die Praktika an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) sowie an Mittelschulen (MS) werden vom ZePPS Graz an der Pädagogischen Hochschule Steiermark organisiert. Die Ausbildungsschulen dieser Schultypen sind auf der Website der PH Steiermark einsehbar.

Zwischen dem PPS 1 und dem PPS 2 ist in bestimmten Unterrichtsfächern ein verpflichtender Schultypwechsel vorgesehen (siehe hier)

 AHS/BMHSMS
Worauf liegt der Fokus?Bei Praktika im AHS/BMHS-Bereich liegt der Schwerpunkt auf den Hospitationen.Im MS-Bereich liegt der Schwerpunkt auf dem selbstständigen Unterrichten.
Wo sammle ich Unterrichtserfahrung?Studierende sammeln Erfahrungen in der Sekundarstufe 1 und/oder 2.Studierende sammeln Erfahrungen ausschließlich in der Sekundarstufe 1.
Wie ist der Zeitplan?Die Praxis ist flexibel und findet an unterschiedlichen Wochentagen statt, je nach Stundenplan der Praxislehrperson.Für Fächer wie D, E, M, BU, GS, GW findet die Praxis regelmäßig an einem bestimmten Wochentag statt. Für andere Fächer wird dies individuell vereinbart. Das Semester ist in Turnus 1 und Turnus 2 aufgeteilt. Ein Turnus dauert zwei Monate.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Spezifika der Praktika (z.B. Stundenausmaße) können Sie im PPS-Leitfaden nachlesen.

Der verpflichtende Schultypwechsel zwischen PPS 1 und PPS 2 bedeutet, dass Studierende bestimmter Unterrichtsfächer Praktikumserfahrungen in unterschiedlichen Schultypen sammeln müssen.

Für Studierende gilt: 

  • Wurde das PPS 1 an einer AHS/BMHS absolviert, müssen die PPS 2 an einer MS erfolgen.
  • Wurde das PPS 1 an einer MS absolviert, müssen die PPS 2 an einer AHS/BMHS stattfinden.
  • Bei den PPS 3 können Sie in allen Unterrichtsfächern frei entscheiden, ob Sie Ihr Praktikum an einer AHS, BMHS oder MS absolvieren möchten.

Der Schultypwechsel gilt innerhalb eines Unterrichtsfaches und ist NUR bei nachfolgenden Unterrichtsfächern verpflichtend:

  • Bildnerische Erziehung
  • Biologie und Umweltkunde
  • Chemie
  • Deutsch
  • Englisch
  • Geschichte
  • Geografie und Wirtschaftskunde
  • Informatik/Digitale Grundbildung
  • Mathematik
  • Physik
  • Katholische Religion
  • Technische- und Textile Gestaltung

Bei allen anderen Fächern kann der Schultyp zwischen den PPS 1, PPS 2 und PPS 3 frei gewählt werden.

Es ist möglich, Ihr Praktikum an einer ehemaligen Schule zu absolvieren. Beachten Sie jedoch den regulären Anmeldeprozess. 

Aus pädagogisch-didaktischer Sicht ist es allerdings wertvoll, unterschiedliche Erfahrungen und Eindrücke im Laufe des Studiums zu sammeln, weshalb eine andere Schulwahl wünschenswert ist.

Nein, PPS1 ist eine Voraussetzung für PPS 2 und PPS 3.

Ja, das PPS 2 und das PPS 3 können zeitgleich absolviert werden.

Das Praktikum muss innerhalb des Schulsemesters absolviert werden. Beachten Sie allerdings, dass eine Absolvierung in den letzten beiden Wochen der jeweiligen Schulsemester aus pädagogischen Gründen kaum möglich ist.

Nein, das jeweilige Stundenausmaß an Besprechungen, selbstständigen Unterricht und Hospitationen ist gemäß des Praxisleitfadens einzuhalten.

Fragen zum Anmeldeprozess

Die Anmeldung erfolgt über das jeweilige CAMPUSonline-System.

  • AHS-Praktikumsschulplätze: Anmeldung über das CAMPUSonline-System der Universität Graz (UNIGRAZonline).
  • MS- und BMHS-Praxisschulplätze: Anmeldung über das CAMPUSonline-System der PH Steiermark (PHSt Online).

In den CAMPUSonline-Systemen sind die für das jeweilige Semester zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze pro Fach / pro Schule / pro Praxislehrperson angegeben.

Beachten Sie die jeweiligen Anmeldeprozesse für die Praktika im Bachelorstudium bzw. die Praktika im Masterstudium.
 

Die Anmeldefristen werden rechtzeitig auf der Webseite des Zentrums für Pädagogisch-Praktische Studien Graz veröffentlicht. Dabei gilt zu beachten, dass die Anmeldefristen zu den Praktika sich von jenen der anderen Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium (z.B. Begleitlehrveranstaltungen) unterscheiden.

Eine Anmeldung zu den Praktika nach Fristende ist nicht möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen für alle.

Die Praxisschulplätze für das jeweils kommende Semester werden erst kurz vor Beginn der Anmeldephase im entsprechenden CAMPUSonline-System sichtbar geschaltet.

Im Zweifelsfall können Sie uns gerne kontaktieren, um das Angebot zu klären.

Die Anmeldung für die Praktikumsplätze im Rahmen der PPS 1, PPS 2 und PPS 3 erfolgt in zwei Phasen:

  • Phase 1: Sie melden sich zunächst auf die Standardgruppe an.
  • Phase 2: Nach Erhalt eines Fixplatzes auf Standardgruppe melden Sie sich in dieser Phase von der Standardgruppe auf Ihren gewünschten Praxisschulplatz um.

Die Fixplätze werden vom ZePPS Graz auf Basis des Reihungsverfahren EVSO an Studierende vergeben, die die Voraussetzungen für das jeweilige Praktikum erfüllen.

Bitte beachten Sie die Fristen. Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich!

Bei der Anmeldung für die Praktikumsplätze im Rahmen der PPS 4/5* entfällt die Anmeldung auf die Standardgruppe. Stattdessen melden Sie sich direkt für Ihren gewünschten Praxisschulplatz an.

Bitte beachten Sie die Fristen. Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich!

*im UF Musikerziehung PPS 5

Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich, da für alle die gleichen Bedingungen gelten. Sollten nach der Fixplatzvergabe noch Restplätze verfügbar sein, wird sich das ZePPS Graz direkt bei Ihnen melden.

Falls Sie an Ihrer bevorzugten Schule keinen Praktikumsplatz erhalten, haben Sie nach der Fixplatzvergabe – sofern noch Plätze verfügbar sind – die Möglichkeit, sich auf einen anderen Praktikumsplatz umzumelden.

Das ZePPS Graz wird Sie hierzu rechtzeitig informieren.

Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt, wie bei jeder anderen Lehrveranstaltung im Lehramtsstudium, gemäß dem entsprechenden Reihungsverfahren EVSO des Curriculums.

Es könnte sein, dass sich ein:e Mitstudierende:r mit einem höheren Studienverlauf innerhalb der Ummeldephase auch auf denselben Praktikumsplatz angemeldet hat.

Ein weiterer Grund könnte sein, dass Sie im Zuge der Anmeldung zum Praktikum 

  • ein falsches Studium,
  • einen falschen SPO-Knoten und/oder
  • „Freie Anmeldung“ ausgewählt haben. 

Eine fehlerhafte Auswahl kann dazu führen, dass Sie anderen Studierenden laut den EVSO-Reihungskriterien nachgereiht werden. Achten Sie daher unbedingt bei der LV-Anmeldung darauf, das richtige Studium und die korrekte SPO-Zuordnung auszuwählen.

Nein. Doppelanmeldungen zum gleichen Fach- bzw. Spezialisierungspraktikum für zwei unterschiedliche Schultypen sind nicht zulässig.

Sollten Sie eine Doppelanmeldung vornehmen, werden Sie, nach Ende der Anmeldefirst, automatisch von der Lehrveranstaltung (LV) abgemeldet, für die Sie sich zuletzt angemeldet haben.

Fragen zur Organisation des Praktikums

Ihr AHS-Praktikum absolvieren Sie nach individueller Vereinbarung bzw. Absprache mit Ihrer Praxislehrperson.

Nein. Die Kontaktaufnahme erfolgt erst nach der Fixplatzvergabe.

Sie haben Ihren Praktikumsplatz erhalten. Im nächsten Schritt wird sich Ihr:e zuständige:r Praxiskoordinator:in der Schule bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ihr:e Praxiskoordinator:in wird Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Praxislehrperson sowie weitere Informationen zur Schule zukommen lassen.

Hinweis: Sie sind Gast an der Schule. Respektieren Sie daher den Schulalltag und kontaktieren Sie Ihre Praxislehrperson erst, nachdem Sie die Kontaktdaten von Ihrer:m Praxiskoordinator:in erhalten haben!

Sobald Sie die Kontaktdaten Ihrer Praxislehrperson von der Praxiskoordination Ihrer Schule erhalten haben, können Sie Kontakt zu ihr aufnehmen.

Im Erstgespräch legen Sie gemeinsam die Termine des Praktikums (Hospitationen, Besprechungen und selbstständiger Unterricht) für das jeweilige Semester fest.

Hinweis: Eine freundliche Kommunikation ist das Um und Auf für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Um Ihr Praktikum erfolgreich abzuschließen, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
 

1. Teilnahme und Anwesenheit

  • Absolvieren Sie die je nach PPS vorgeschriebenen Kontaktstunden (Hospitationen, Besprechungen und selbstständig zu haltende Unterrichtsstunden), (siehe Praxisleitfaden).
  • Seien Sie pünktlich und zuverlässig.
     

2. Verfassen schriftlicher Dokumente

Verpflichtend: 

  • Schriftliche Unterrichtsvorbereitungen
  • Stundenreflexionen
  • Reflexionsbericht: Der Reflexionsbericht stellt die Grundlage für das Abschlussgespräch dar. Übermitteln Sie diesen bitte rechtzeitig vor dem Abschlussgespräch an Ihre Praxislehrperson.

Optional: 

  • Sie können zusätzlich ein Praxisportfolio erstellen.
     

3. Einhaltung formaler Vorgaben

  • Achten Sie auf die formalen Anforderungen bei allen schriftlichen Unterlagen, (siehe Praxisleitfaden).
  • Reichen Sie die schriftliche Unterrichtsplanung rechtzeitig bei Ihrer Praxislehrperson ein.
     

4. Abgabe der Absolvierungsbestätigung

  • Füllen Sie die Absolvierungsbestätigung gemeinsam mit Ihrer Praxislehrperson aus, sobald das Praktikum abgeschlossen ist.
  • Sie erhalten eine Kopie der Absolvierungsbestätigung von Ihrer Praxislehrperson.
  • Ihr:e Praxiskoordinator:in übermittelt die Absolvierungsbestätigung anschließend an das ZePPS Graz.
     

5. Weiterer Ablauf

Sobald die Absolvierungsbestätigung am ZePPS Graz eingelangt ist, wird die Beurteilung im CAMPUSonline-System eingetragen. Dieser Vorgang erfolgt innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfrist.
 

Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden!

Fragen zum Selbststudienanteil der Fach- und Spezialisierungspraktika PPS 4/5

Nein. Der Selbststudienanteil ist keine separate Lehrveranstaltung, sondern im Rahmen der PPS 4/5 zu absolvieren. Wenn Sie für ein PPS 4/5 angemeldet sind, erhalten Sie alle relevanten Informationen von der Lehrveranstaltungsleiterin.

Fragen zum Praktikum außerhalb von Graz

Lehramtsstudierende, die im Rahmen ihres Curriculums Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen besuchen, für die eine Anreise über die Zone 101 hinaus erforderlich ist, können bei der ÖH Uni Graz einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen.

Weitere Informationen zum Fahrtkostenzuschuss finden Sie auf der Informationsseite der ÖH Uni Graz.

Fragen zum Praktikum am Dienstort

Es ist grundsätzlich möglich, die PPS an Ihrem Dienstort zu absolvieren. Dafür benötigen Sie jedoch eine betreuungsberechtigte Praxislehrperson. Wenn Sie die Auflagen erfüllen, ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Wenden Sie sich dazu bitte an beratung_zepps(at)uni-graz.at.

Fragen zum Praktikum außerhalb der Steiermark

Es ist grundsätzlich möglich, die PPS außerhalb der Steiermark (innerhalb Österreichs) zu absolvieren. In diesem Fall sind Sie selbst dafür verantwortlich, einen geeigneten Praxisschulplatz zu akquirieren.

Der Praktikumsplatz muss jedenfalls an das ZePPS Graz gemeldet werden. Kontaktieren Sie für weitere Informationen bitte das ZePPS über beratung_zepps(at)uni-graz.at.
 

Fragen bei Abbruch des Praktikums

Falls Sie vor Beginn des Praktikums, u.a. nach der Fixplatzvergabe oder dem Erstgespräch mit Ihrer Praxislehrperson, feststellen, dass Sie das Praktikum doch nicht antreten können, geben Sie sowohl dem ZePPS Graz wie auch Ihrer Schule (Praxislehrperson & Praxiskoordinator:in) umgehend Bescheid.

Beachten Sie dabei die Abmeldefrist, die vom ZePPS Graz im Zuge der Fixplatzinformation kommuniziert wurde! Abmeldungen, die nach dieser Frist erfolgen, gelten als Praktikumsabbruch und führen zu einer negativen Beurteilung („ohne Erfolg teilgenommen“) des Praktikums.

Gehen Sie daher wie folgt vor:

1. Meldung an das ZePPS Graz:

Senden Sie eine E-Mail an praxisschulplatz_zepps(at)uni-graz.at mit den folgenden Angaben:

  • Betreff: Abmeldung vom Praktikum
  • Bezeichnung des Praxisplatzes (PPS) und des Unterrichtsfaches/der Spezialisierung (z. B.: PPS1, UF Englisch)
  • Name der Schule
  • Name der Praxislehrperson
  • Matrikelnummer
     

2. Information an Ihr:en Praxiskoordinator:in und Ihre Praxislehrperson:

  • Praxislehrperson: Informieren Sie diese bitte persönlich (telefonisch oder Gespräch) oder benachrichtigen Sie diese per E-Mail über Ihre Abmeldung.
  • Praxiskoordinator:in: Informieren Sie auch Ihr:en Praxiskoordinator:in per E-Mail über Ihre Abmeldung von Praktikum.

Hinweis: Verwenden Sie keine informellen Kommunikationswege wie WhatsApp, SMS oder ähnliche Kanäle!
 

Erfolgt die Bekanntgabe der Nicht-Absolvierung innerhalb der vom ZePPS Graz kommunizierten Frist, werden Sie vom Praktikum abgemeldet. Es erfolgt in diesem Fall keine Beurteilung.

Wenn Sie Ihr Praktikum ohne Begründung nicht antreten oder nach der vom ZePPS Graz kommunizierten Abmeldefrist abbrechen, wird es mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt. Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum nach einer negativen Beurteilung nur mehr einmal wiederholt werden kann.

Bei einer zweiten Absolvierung wird das Praktikum kommissionell beurteilt. Eine erneute Beurteilung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ im Zuge der kommissionellen Absolvierung führt zum Ausschluss vom Studium in Ihrer aktuellen Unterrichtsfachkombination.

Informieren Sie daher bei einem potenziellen Abbruch unbedingt rechtzeitig das ZePPS-Team, Ihre:n Praxiskoordinator:in und Ihre Praxislehrperson.

Wenn Sie feststellen, dass Sie länger ausfallen und Ihr Praktikum nicht abschließen können, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend eine ärztliche Bestätigung einholen und sich beim ZePPS Graz, bei Ihrer:m Praxiskoordinator:in und Ihrer Praxislehrperson melden.

In solch einem Fall werden sich alle Beteiligten bemühen, eine adäquate Lösung zu finden.

Fragen zur Anerkennung von Praktika

Eine Anerkennung Ihrer Unterrichtstätigkeit ist möglich, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen:
 

Voraussetzung für die Anerkennung des Orientierungspraktikums und PPS 1: 

  • Mindestens 1 Jahr einschlägige Unterrichtstätigkeit mit einem Umfang von mindestens 4 Unterrichtseinheiten pro Woche im entsprechenden Fach an einer öffentlichen Schule oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich.
  • Die Berufserfahrung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • Die Begleitlehrveranstaltungen der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaften Grundlagen sind jedenfalls am Standort Graz zu absolvieren.
     

Voraussetzung für die Anerkennung des Orientierungspraktikums, PPS 1 und PPS 2 (oder PPS 3):

  • Mindestens 2 Jahre einschlägige Unterrichtstätigkeit mit einem Umfang von mindestens 4 Unterrichtseinheiten pro Woche im entsprechenden Fach an einer öffentlichen Schule oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich.
  • Die Berufserfahrung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • Die Begleitlehrveranstaltungen der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaften Grundlagen sind jedenfalls am Standort Graz zu absolvieren.


Einreichung der Anerkennung:

Falls Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen und sich Ihre Tätigkeit fürs Praktikum anerkennen lassen möchten, müssen Sie einen Anerkennungsantrag an der Universität Graz einbringen.

Eine Anerkennung Ihrer bisherigen Unterrichtstätigkeit für die schulischen Praktika (gemäß Z 1 lit. a, c) und das (außer)schulische Praktikum (gemäß Z 2 lit. a) ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
 

1. Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Induktionsphase

Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist für die Studierenden verpflichtend zu absolvieren.
 

2. Berufserfahrung mit halber Lehrverpflichtung

Falls Sie über mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens einer halben Lehrverpflichtung pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich (im Inland oder Ausland) verfügen, können Sie ebenfalls eine Anerkennung beantragen.

Ihre Berufserfahrung darf jedenfalls nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Zusätzlich sind auch hier die fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und das Reflexionsseminar verpflichtend zu absolvieren.
 

3. Berufserfahrung mit mindestens 4 Unterrichtseinheiten pro Woche

Wenn Sie mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung im entsprechenden Fach nachweisen können, diese im Umfang von mindestens 4 Unterrichtseinheiten pro Woche erbracht wurde und an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich (Inland oder Ausland) erfolgt ist, können Sie eine Anerkennung beantragen.

Die Berufserfahrung darf in diesem Fall nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Die Teilnahme an der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltung für Studierende ist auch in diesem Fall verpflichtend ist.
 

Einreichung der Anerkennung:

Falls Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen und sich Ihre Tätigkeit fürs Praktikum anerkennen lassen möchten, müssen Sie einen Anerkennungsantrag an der Universität Graz einbringen. Dem Antrag ist ein Praktikumsbericht inkl. Deckblatt und die Praktikumsbestätigung beizulegen.

In diesem Fall können Sie die Praktika direkt an Ihrem Dienstort absolvieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei bestimmten Unterrichtsfächern ein Schultypwechsel zwischen PPS 1 und PPS 2 verpflichtend ist (s. FAQ Schultypwechsel).

Weitere Informationen zur Durchführung der Praktika am Dienstort finden Sie in der FAQ Praktika am Dienstort

Um das pädagogische Praktikum anerkennen zu lassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:


1. Praktikumsunterlagen erstellen:

  • Lassen Sie die Praktikumsbestätigung von jener Institution signieren und stempeln, an der Sie das pädagogische Praktikum absolviert haben.
  • Verfassen Sie den Praktikumsbericht inkl. Deckblatt und gemäß den Vorgaben des Praxisleitfadens.
     

2. Antrag auf Anerkennung stellen:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung in UNIGRAZonline. Eine Anleitung zur korrekten Erfassung des Antrags finden Sie hier: Anerkennung von Praktika.
     

3. Komplette Unterlagen einreichen:

  • Schicken Sie Ihren Antrag gemeinsam mit der Praktikumsbestätigung und dem Praktikumsbericht an lehramtsstudien(at)uni-graz.at.


Bei Fragen zur Anerkennung steht Ihnen das Prüfungsreferat für Lehramtsstudien gerne zur Verfügung.

Fragen zu den Begleitlehrveranstaltungen

Bachelorstudium: Laut Curriculum des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung müssen die Praktika und die begleitenden Lehrveranstaltungen aus den BWG und der Fachdidaktik verpflichtend im gleichen Semester absolviert werden. Eine Teilnahme an der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen ist nur möglich, wenn Sie auch einen Praktikumsplatz erhalten haben.

Masterstudium: Die fachdidaktische Begleitlehrveranstaltung ist nach Maßgabe des Angebots parallel zum PPS 4 bzw. PPS 5 (UF Musikerziehung) zu absolvieren. Ist eine Parallelabsolvierung aufgrund eines mangelnden Lehrveranstaltungsangebots nicht möglich, kann sie erst nach Absolvierung des PPS 4 bzw. PPS 5 (UF Musikerziehung) nachgeholt werden.

Sie müssen sich zu den Begleitlehrveranstaltungen der Praktika (BWG und Fachdidaktik) selbständig in den jeweiligen CAMPUSonline-Systemen anmelden. Dabei gilt zu beachten, dass die Anmeldefristen zu den Praktika sich von jenen der anderen Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium (z.B. Begleitlehrveranstaltungen) unterscheiden.

Die Information über die Fixplatzzuteilung entnehmen Sie dem jeweiligen CAMPUSonline-System. Nähere Informationen zu den Inhalten der Fachdidaktischen Begleitung finden Sie in den Leitfäden zur Fachdidaktik.

Ja. Auch wenn die Praktika noch nicht angerechnet wurden, können Sie sich für die dazugehörigen Begleit-LVs anmelden.

Es ist ggf. ein Nachweis (z.B. der Dienstanstellung) bei der LV-Leitung zu erbringen.

Ja, wenn die  fachdidaktische Begleit-LV an einen bestimmten Schultyp gebunden ist, müssen das Praktikum und die Begleit-LV parallel in diesem Schultyp absolviert werden.

Fragen zu den Lehrveranstaltungen PPS "Fach A" bzw. "Fach B"

Die im BA-Curriculum vorgesehenen PPS-Lehrveranstaltungen “Fach A” bzw. “Fach B” sind virtuelle Lehrveranstaltungen. Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich. Die Beurteilung dieser Lehrveranstaltungen wird automatisch eingetragen, sobald die entsprechenden PPS beurteilt wurden.

Fragen zur Lehrveranstaltung "Multimediale Lehr- und Lernvideos"

Die Lehrveranstaltung “Multimediale Lehr- und Lernvideos” ist optional. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung wird Ihnen jedoch technische Unterstützung zur Erstellung des Lernvideos, als Teil des Selbststudienanteils, gegeben. Die Anmeldung erfolgt über UNIGRAZonline. 

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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